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   FG Hessen, 10.06.2015 - 3 K 3027/10   

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FG Hessen, 10.06.2015 - 3 K 3027/10 (https://dejure.org/2015,37420)
FG Hessen, Entscheidung vom 10.06.2015 - 3 K 3027/10 (https://dejure.org/2015,37420)
FG Hessen, Entscheidung vom 10. Juni 2015 - 3 K 3027/10 (https://dejure.org/2015,37420)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Von einem Bestattungsunternehmen genutzter Grundbesitz als von der Grundsteuer befreiter Bestattungsplatz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Von einem Bestattungsunternehmen genutzter Grundbesitz als von der Grundsteuer befreiter Bestattungsplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.12.2009 - II R 29/08

    Grundsteuerpflicht bei Ausführung von Hoheitsaufgaben durch private Unternehmer

    Auszug aus FG Hessen, 10.06.2015 - 3 K 3027/10
    Die betreffenden Sachverhalte sind jedoch alle dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Hilfsaufgabe demjenigen Rechtsträger zugeordnet werden konnte, der durch die Nutzung des Steuergegenstandes den steuerbegünstigten Zweck tatsächlich erfüllt (vgl. BFH-Urteil vom 16.07.1965 III 125/63 U, BFHE 83, 188, BStBl III 1965, 568, mit weiteren Nachweisen zur älteren Rechtsprechung; siehe auch: BFH-Urteil vom 16.12.2009 II R 29/08, BFHE 228, 154, BStBl II 2010, 829 [BFH 16.12.2009 - II R 29/08] zum Erfordernis der Unmittelbarkeit i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 2 GrStG).

    Würde dieser Grundsatz, wie hier von der Klägerin behauptet, durch die unterschiedliche Belastung mit Grundsteuer verletzt, wäre es immer noch rechtmäßig, das von der Klägerin für den Betrieb eines Bestattungsunternehmens genutzte Grundstück der Grundsteuer zu unterwerfen und insofern die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 GrStG auszuschließen (vgl. zur Steuerpflicht nach dem Gewerbesteuergesetz bei der Durchführung von Notfalleinsätzen und Krankentransporten durch ein Privatunternehmen: BFH-Beschluss vom 18.09.2007 I R 30/06, BStBl II 2009, 126, mit weiteren Hinweisen zur Möglichkeit der Konkurrentenklage; siehe auch: BFH-Urteil vom 16.12.2009 II R 29/08, BFHE 228, 154, BStBl II 2010, 829, [BFH 16.12.2009 - II R 29/08] zur Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStG im Verhältnis zu Privatunternehmen, denen Grundbesitz von der öffentlichen Hand zur Durchführung hoheitlicher Aufgaben überlassen wird).

  • BFH, 30.06.2010 - II R 12/09

    Beschränkung der Grundsteuerbefreiung auf korporierte Religionsgesellschaften und

    Auszug aus FG Hessen, 10.06.2015 - 3 K 3027/10
    Insofern setzen die Tatbestände des § 4 GrStG ausschließlich eine bestimmte Nutzung des betreffenden Grundbesitzes voraus (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30.06.2010 II R 12/09, BFHE 230, 93, BStBl II 2011, 48 [BFH 30.06.2010 - II R 12/09] ).
  • BFH, 18.09.2007 - I R 30/06

    Rettungsdienste und Krankentransporte sind nicht gemeinnützig

    Auszug aus FG Hessen, 10.06.2015 - 3 K 3027/10
    Würde dieser Grundsatz, wie hier von der Klägerin behauptet, durch die unterschiedliche Belastung mit Grundsteuer verletzt, wäre es immer noch rechtmäßig, das von der Klägerin für den Betrieb eines Bestattungsunternehmens genutzte Grundstück der Grundsteuer zu unterwerfen und insofern die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 GrStG auszuschließen (vgl. zur Steuerpflicht nach dem Gewerbesteuergesetz bei der Durchführung von Notfalleinsätzen und Krankentransporten durch ein Privatunternehmen: BFH-Beschluss vom 18.09.2007 I R 30/06, BStBl II 2009, 126, mit weiteren Hinweisen zur Möglichkeit der Konkurrentenklage; siehe auch: BFH-Urteil vom 16.12.2009 II R 29/08, BFHE 228, 154, BStBl II 2010, 829, [BFH 16.12.2009 - II R 29/08] zur Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStG im Verhältnis zu Privatunternehmen, denen Grundbesitz von der öffentlichen Hand zur Durchführung hoheitlicher Aufgaben überlassen wird).
  • BFH, 16.07.1965 - III 125/63 U

    Freistellung einer Garage von der Grundsteuer

    Auszug aus FG Hessen, 10.06.2015 - 3 K 3027/10
    Die betreffenden Sachverhalte sind jedoch alle dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Hilfsaufgabe demjenigen Rechtsträger zugeordnet werden konnte, der durch die Nutzung des Steuergegenstandes den steuerbegünstigten Zweck tatsächlich erfüllt (vgl. BFH-Urteil vom 16.07.1965 III 125/63 U, BFHE 83, 188, BStBl III 1965, 568, mit weiteren Nachweisen zur älteren Rechtsprechung; siehe auch: BFH-Urteil vom 16.12.2009 II R 29/08, BFHE 228, 154, BStBl II 2010, 829 [BFH 16.12.2009 - II R 29/08] zum Erfordernis der Unmittelbarkeit i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 2 GrStG).
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